Antragstellung berufliche Reha

Mit beruflicher Reha in Arbeit

Die berufliche Rehabilitation unterstützt Sie bei der Rückkehr ins Arbeitsleben nach einem Unfall oder einer dauerhaften Erkrankung. Der Fachbegriff dafür lautet „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA).
Sie können dazu bei einem Reha-Träger einen Antrag auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Der Reha-Träger kann die erforderlichen Leistungen finanzieren. Nach Bewilligung Ihres Antrages wird gemeinsam mit Ihnen entschieden, welche konkrete Leistung der beruflichen Rehabilitation für Sie passend ist. 

Wer Ihr Rehabilitationsträger ist, hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und ob Sie wegen einer Berufskrankheit schon in ärztlicher Behandlung waren.

Deutsche Rentenversicherung

  • wenn Sie 15 Jahre lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder
  • wenn Sie an einer medizinischen Rehabilitation teilgenommen haben und die berufliche Rehabilitation von Seiten der Rehabilitationsfachklinik eingeleitet wurde oder
  • wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen

Agentur für Arbeit oder Jobcenter

  • Wenn keine der genannten Bedingungen zutrifft, schicken Sie Ihren Antrag an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Berufsgenossenschaften oder Gesetzliche Unfallversicherung

  • wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder
  • wenn Sie eine anerkannte Berufskrankheit haben

Nützliche Informationen und Formulare

Auf den Internetseiten der Reha-Leistungsträger finden Sie nützliche Informationen zur beruflichen Rehabilitation sowie entsprechende Antragsformulare:

Die gesetzliche Grundlage für die berufliche Rehabilitation und die Arbeit der Berufsförderungswerke ist das Sozialgesetzbuch IX. In diesem sind die Berufsförderungswerke explizit als Anbieter für berufsbezogene Rehabilitation in Deutschland erwähnt.

Im BFW Leipzig können Sie deshalb auf individuelle medizinische, psychologische und sozialpädagogische Unterstützung sowie Hilfen bei der Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt zurückgreifen.

Gemeinsam zum Ziel: 1. Arbeitsmarkt

Ansprechpartner

Corinna Schulze

Unternehmensentwicklung

Steffen Gonsior

Marketing

Beratungszeiten

Montag bis Donnerstag

8:00 bis 16:30 Uhr

Freitag

8:00 bis 13:00 Uhr

Gemeinsam zum Ziel: 1. Arbeitsmarkt